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Digitale Nachlassverwaltung

Was ist der digitale Nachlass?

Jeder Mensch, der das Internet genutzt hat, hinterlässt nach seinem Tod einen persönlichen digitalen Nachlass. Dieser ergibt sich aus der digitalen Identität, die alle gespeicherten Daten zur Person im Internet beinhaltet und dementsprechend sehr individuell ist.

Beim Tod leben wir im Internet dennoch weiter, zum Beispiel bei Facebook, Twitter oder Instagram. Auf dem größten sozialen Netzwerk der Welt kann beispielsweise jeder weiterhin in der Chronik des Verstorbenen Beiträge posten oder auf bestehende E-Mail-Adressen weiterhin Nachrichten zusenden.

Dabei sind persönliche Daten und Nachrichten von Verstorbenen bei diesen Anbietern für Angehörige von hoher Bedeutung:


• Persönliche Daten
• Nutzerkonten und -profile
• Mitgliedschaften, Verträge und Abonnements
• etwaige Guthaben


Wen betrifft der digitale Nachlass?

Wie jede andere Form des Nachlasses betrifft auch der digitale Nachlass vor allem die Angehörigen und Erben des Verstorbenen. Dies trifft immer dann zu, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten das Internet aktiv nutzte.

Sofern der digitale Nachlass nicht geregelt wird, birgt dies für jeden Angehörigen das Risiko von finanziellen Nachteilen und insbesondere in der schweren Zeit der Trauer weitere vermeidbare Unannehmlichkeiten.

Gleichzeitig gehen auch kostbare Erinnerungen oder Vermögenswerte verloren, da nach dem Ableben keine andere Person mehr Zugriff auf Profile, Nutzerkonten etc. des Verstorbenen mehr hat.

Nach dem deutschen Erbrecht geht der Nachlass als Ganzes auf den Erben über. Dazu gehören Vermögen wie auch Schulden des Verstorbenen. Auch im Internet geschlossene Verträge des Verstorbenen bleiben über den Tod hinaus bestehen und gehen auf die Erben über.

Dies birgt für Erben erhebliche Risiken und Kostenfallen, wenn beispielsweise Dauerschuldverhältnisse wie Abo-Verträge oder ähnliches bestehen.


Können Angehörige den digitalen Nachlass selbständig regeln?

Maßgebliche Voraussetzungen für eine selbständige Regelung durch die Angehörigen sind die Kenntnis der digitalen Identität und der Zugriff auf die Nutzerkonten des Verstorbenen. In der Regel liegt beides nicht oder nicht vollständig vor.

Die Nutzung des Internets und seiner Angebote hat zudem in wenigen Jahren drastisch zugenommen, sodass eine sichere Regelung durch die Angehörigen selbst immer schwieriger und in manchen Fällen sogar unmöglich ist.


Wir beraten Sie gerne rund um die Möglichkeiten, die wir Ihnen im Bereich der digitalen Nachlassverwaltung anbieten können. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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